Rettungsgasse

Bei Stau eine ,,Rettungsgasse“ zu bilden ist den meisten bekannt. Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.
  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden.
  • Der Standstreifen muss frei bleiben.

Quelle ADAC