H2.01-Notfalltüröffnung-

Datum: 12. Juni 2026 um 11:54 Uhr
Alarmierungsart: Digitalermeldeempfänger, Sirene
Dauer: 1 Stunde 9 Minuten
Einsatzart: Technische Hilfeleistung
Einsatzort: Kuseler Straße, Thallichtenberg
Einsatzleiter: Lukas Hoffmann
Mannschaftsstärke: 7
Einheiten und Fahrzeuge:

  • Feuerwehr Kusel
  • Feuerwehr Ruthweiler
  • Feuerwehr Thallichtenberg
  • HLF 16/12 Kusel, KLF Ruthweiler

Weitere Kräfte: Polizei


Einsatzbericht:

Die Feuerwehreinsatzzentrale der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wurde gemeinsam mit den Feuerwehren Kusel, Thallichtenberg und Ruthweiler zu einer Notfalltüröffnung nach Thallichtenberg alarmiert. 2 Minuten nach Alarmierung wurde der Einsatz durch die Leitstelle abgebrochen, da kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich sei.
Gegen 11:07 Uhr wurden oben genannte Einheiten erneut auf Anforderung der Polizei zur gleichen Einsatzstelle alarmiert, da davon ausgegangen wurde, dass sich entgegen der ersten Meldung doch eine Person in einer Notlage befindet und die Haustür nicht selbstständig öffnen kann.
Nach Eintreffen der Feuerwehr Ruthweiler wurde mittels Steckleiter eine Erkundung am Wohnhaus durch die Fenster im 1.OG durchgeführt. Parallel dazu wurde gemeinsam mit der Feuerwehr Kusel die Haustür geöffnet und das Wohnhaus zusammen mit der Polizei kontrolliert. Es konnte keine Person angetroffen werden.

Die Feuerwehr Kusel war mit 3 und die Feuerwehr Ruthweiler mit 7 Einsatzkräften vor Ort im Einsatz.
Die Feuerwehr Thallichtenberg konnte mangels Personal leider nicht ausrücken.

Da viele Leute das Stichwort Notfalltüröffnung nicht verstehen, bzw. die Feuerwehr mit dem ,,normalen“ Schlüsseldienst verwechseln, anbei eine kurze Erklärung:

Unter einer Notfalltüröffnung versteht man das gewaltsame oder zerstörungsfreie Eindringen in einen verschlossenen Raum durch Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei) in akut lebensbedrohlichen Situationen oder bei Gefahr im Verzug.

Anlässe: Hauptgrund sind meist medizinische Notfälle, wenn Bewohner in der Wohnung stürzen, das Bewusstsein verlieren oder erkranken und dem Rettungsdienst nicht öffnen können. Weitere Gründe sind Gefahrenabwehr (z. B. Rauchentwicklung, ausgelöste Rauchmelder, ein vergessenes Bügeleisen oder Gasaustritt)